Markenschutz: Wann macht er Sinn?
Bei der Anmeldung einer Marke verhält es sich ähnlich wie bei einer Versicherung: Es kann sein, dass Sie den Markenschutz nie in Anspruch nehmen müssen, aber er kann Sie auch vor großen Verlusten schützen. Was es mit dem Markenschutz auf sich hat, was er nützt und was es zu beachten gilt, erfahren Sie in diesem Artikel.
Was genau ist eine Marke?
Der Artikel 2 der Richtlinie 2008/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates definiert „Marke“ als schützbares Objekt wie folgt:
„Marken können alle Zeichen sein, die sich grafisch darstellen lassen, insbesondere Wörter einschließlich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen und die Form oder Aufmachung der Ware, soweit solche Zeichen geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden.”
Marken sind also eindeutige Zeichen, die Ihre Produkte und Leistungen kennzeichnen.
Markenschutz: Was nützt es?
Ein Markenschutz entsteht erst durch die Eintragung der Marke im Markenregister des Markenamtes.
Allein durch die Nutzung Ihres Markenzeichens auf Ihren Produkten und Publikationen entsteht allerdings i.d.R. noch kein Markenschutz. Andere Personen (z. B. die Konkurrenz) können Ihr Zeichen für eigene Zwecke verwenden. Im schlimmsten Fall können Dritte Ihr Zeichen schützen lassen, sofern Sie dies noch nicht getan haben und Ihnen die Nutzung untersagen.
Die Anmeldung der Marke gewährt Ihrem Inhaber ein ausschließliches Recht. Sie können dadurch die Benutzung Ihrer Marke durch Dritte verhindern. Außerdem kann der Wert eines Unternehmens durch den Markenschutz gesteigert werden.
Wer sollte die Marke schützen lassen?
Je größer, erfolgreicher und damit öffentlicher (und gefährlicher für die Konkurrenz) ein Unternehmen wird, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit für Markenklau, Abmahnungen und Konfliktfälle.
Demnach ist es für jedes Unternehmen ratsam, den Schutz der eigenen Marke zu prüfen.
Kurz & Knapp: Was ist wichtig zu wissen?
- Es ist irrelevant, wann Ihr Unternehmen im Handelsregister eingetragen wurde oder wie lange sie Ihren Markennamen bereits tragen – entscheidend ist der Zeitpunkt der Eintragung beim Markenamt.
- Eine Eintragung hindert zunächst niemanden daran Ihre Marke zu verwenden. Der Markenschutz gibt Ihnen jedoch die Möglichkeit gegen den Verstoß vorzugehen und entsprechende rechtliche Ansprüche geltend zu machen.
- Ihr Schutzrecht gilt für bestimmte Klassifikationen an Waren und Dienstleistungen (Nizza-Klassifikation), die Sie bei der Eintragung angeben müssen. Der Schutz gilt für ein identisches oder ähnliches Zeichen für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen.
- Eine Marke muss innerhalb von 5 Jahren nach ihrer Eintragung auch tatsächlich genutzt werden, ansonsten kann die Marke gelöscht werden.
- Der Schutz einer Marke gilt zunächst für 10 Jahre. Danach muss die Marke gebührenpflichtig verlängert werden, ansonsten erlischt der Schutz.
Welche Markenarten gibt es? Was können Sie schützen lassen?
- Wortmarke (besteht aus Wörtern, Buchstaben, Ziffern und sonstigen Schriftzeichen – z. B. „Lufthansa“ oder „BMW“)
- Bildmarke (wird durch Bilder oder Grafiken dargestellt – z. B. der Mercedes-Stern)
- Bildmarke mit Wortelementen (Kombination aus Wort- und Bildelementen – z. B. das Google-Logo)
- Farbmarke (z. B. das Magenta der Telekom)
- Hörmarke (z. B. der Audi-Herzschlag aus der Werbung)
- Dreidimensionale Marke / Dreidimensionale Marke mit Wortelementen (z. B. die dreieckige Form der Toblerone Schokolade)
- Sonstige: z. B. Bewegungsmarken, Positionsmarken
… wenn sie nicht beschreibend sind und eine Unterscheidungskraft haben.
Regionale Dimension: Für welche Länder gilt der Markenschutz?
Sie können selbst entscheiden, für welche Regionen Sie Ihre Marke schützen lassen möchten.
Der Markenschutz kann bei einer Eintragung beim Deutschen Patent- und Markenamt für die gesamte Bundesrepublik Deutschland erlangt werden. Sie können eine Marke aber auch europaweit als Gemeinschaftsmarke oder international schützen lassen.
Recherchemöglichkeiten
Auf diesen Seiten können Sie (vor der Anmeldung) prüfen, ob Ihre Marke bereits durch einen Mitbewerber geschützt wurde:
- Beim DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt) nach deutschen Marken
- Beim HABM (Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt) nach europäischen Marken
- Bei der WIPO (World Intellectual Property Organization) nach IR Marken (internationalen Marken)
- Und natürlich im Internet via Google & Co.
Hier finden Sie Informationen
Das DPMA und auch das HABM bieten zahlreiche Infos und Informationsbroschüren zum kostenfreien Download an. Darunter die Folgende:
Marken – Eine Informationsbroschüre zum Markenschutz (PDF)
Mein Tipp: Ziehen Sie einen Profi zu Rate!
Der Markenschutz birgt einige Fallstricke. Lassen Sie sich also am besten von einem Profi unterstützen und wenden sich an den Anwalt Ihres Vertrauens.
Mein Onkel hat kommende Woche ein Termin mit einem Patentanwalt. Da es neue ähnliche Konkurrenten gibt, möchte er sein Unternehmen als Marke schützen. Danke für den Tipp, dass man eine Marke innerhalb von 5 Jahren nach der Eintragung auch tatsächlich nutzen muss.
Mein Onkel hat mich letztens zum Thema Markenschutz etwas gefragt, weil er nächste Woche mit einem Anwalt dafür trefft, aber ich wusste darüber nichts. Deswegen bin ich echt froh, dass ich diesen Beitrag gefunden habe. Gut zu wissen, dass der Schutz einer Marke normalerweise 10 Jahre dauert. Nächstes Mal, wenn ich ihn sehe, kann ich ihm erzählen, was ich hier gelesen habe.
Interessant zu wissen, dass man der Markenschutz nicht nur Bundesweit, sondern auch Europaweit eintragen kann. Das ist eine Frage, die sich jeder Gründer irgendwann stellt. Die Markenanmeldung ist für bestimmten Bereichen ab sofort sinnvoll.